WINTERDIENST

 

Der Winterdienst dient der Gewährleistung der sicheren Befahr- bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen trotz Schneefällen und Glatteisbildung. Vom 1. November bis 30. April übernehmen wir zuverlässig und gründlich die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Straßen, Parkplätzen und sonstigen Flächen gemäß dem Straßenreinigungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.

 

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sowie das rechtzeitige und zuverlässige Erscheinen beim Kunden hat für uns in diesem Bereich oberste Priorität. Bei Schneefällen oder Glatteisbildung muss gewährleistet sein, dass unsere Mitarbeiter schnell vor Ort sind und für die Sicherheit vor Ihrer Haustür sorgen.

 

Dabei sind für uns Gewerbliche Kunden und Privatkunden gleichermaßen wichtig. Wir übernehmen zuverlässig und pünktlich Ihre Verpflichtung zur Schneeräumung und Glättebeseitigung. Unser Winterdienst-Team sorgt für sichere, eis- und schneefreie Flächen mit schonendem Streugut - von der privaten Kleinstfläche bis hin zu Industrie- und Kommunalflächen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

 

Selbstverständlich arbeiten wir nach den Bedingungen des jeweils gültigen Straßenreinigungsgesetzes. Eine entsprechende Spezial-Haftpflichtversicherung besteht automatisch bei Abschluss eines Winterdienstvertrages.

 

 

 

 
   
 



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